Geschätzte Vereinspräsidentinnen
Geschätzte Vereinspräsidenten
Geschätzte Teamverantwortliche
An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat der Bundesrat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen, der ab dem 19. April auch für den Sport gilt. Voraussetzung bleiben Schutzkonzepte, die zwingend umgesetzt werden und greifen müssen. Die Verantwortung zur Umsetzung der jeweiligen Schutzkonzepte liegt bei den einzelnen Vereinen und den Trainer*innen. Die Gemeinde Emmen zählt auf die Solidarität und Selbstverantwortung aller Beteiligten!
Die folgenden Vorgaben für die Benutzer der Sportanlagen gelten ab 19. April 2021, können aber jederzeit an die entsprechenden Massnahmen des Bundesrates, des Kantons und der Gemeinde angepasst und revidiert werden:
Sport für Erwachsene (Jahrgang 2000 oder älter):
Für Personen mit Jahrgang 2000 oder älter sind fortan sportliche Aktivitäten für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen in Innenräumen und Aussenbereichen eingeschränkt möglich. Auch Wettkämpfe (ohne Publikum) sind unter diesen Umständen zulässig.
Draussen:
- Ein Training ist draussen nur in Gruppen bis 15 Personen (inkl. Leitungspersonen) erlaubt.
- Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5m eingehalten werden.
- Sportarten mit Körperkontakt sind draussen nur erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.
- Garderoben und Duschen stehen zur Verfügung. Empfehlung seitens Gemeinde: Umkleiden und duschen zu Hause.
Innenräume:
- Ein Training ist in Innenräumen nur in Gruppen bis 15 Personen (inkl. Leitungspersonen) erlaubt.
- In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand von 1,5m eingehalten werden.
- Sport ohne Maske ist nur möglich, wenn der Sport mit Maske nicht ausgeübt werden kann und strenge Abstandsvorgaben umgesetzt werden (25m2 p./P. bei körperlich anstrengenden Aktivitäten, 15m2 p./P. bei «ruhigen», stationären Aktivitäten).
- Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen nicht erlaubt.
- Garderoben und Duschen stehen zur Verfügung. Empfehlung seitens Gemeinde: Umkleiden und duschen zu Hause.
Sport für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Jahrgang 2001 oder jünger):
- Trainings und Wettkämpfe sind für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowohl in Innenräumen als auch in Aussenbereichen erlaubt. Es gelten keine Einschränkungen. Schutzkonzepte müssen eingehalten werden.
- An Trainings und Wettkämpfen ist kein Publikum zugelassen.
- Weiterhin gilt die Maskenpflicht in den Eingangsbereichen, Garderoben sowie Toilette für Kinder ab 12 Jahren.
- Für Trainer*innen und Betreuer*innen gilt eine Maskentragepflicht.
- Garderoben und Duschen stehen zur Verfügung. Empfehlung seitens Gemeinde: Umkleiden und duschen weiterhin zu Hause.
- Die geltenden Hygiene- / Verhaltensregeln und Schutzkonzepte müssen zwingend eingehalten werden.
Leichtathletikanlage / Kunstrasenplatz:
- Die Leichtathletikanlage und der Kunstrasenplatz sind für den Breiten- und Individualsport weiterhin geöffnet.
Hallenbad:
- Das Hallenbad Mooshüsli steht für den Trainingsbetrieb der Sportvereine zur Verfügung. Die Trainingszeiten müssen vorgängig mit dem Mooshüsli-Team abgesprochen werden.
Wichtig: Eine Wiederaufnahme des Trainingsbetrieb muss vorgängig beim Bereich Sport gemeldet werden: igor.trninic@emmen.ch / 041 268 02 83. Schutzkonzepte müssen angepasst werden.
Die geltenden Hygiene- / Verhaltensregeln und Schutzkonzepte müssen zwingend eingehalten werden. Die Gemeinde Emmen zählt auf die Solidarität und Selbstverantwortung aller Beteiligten!
Für Fragen oder Unklarheiten stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Gemeinde EMMEN
Bereich Sport
Ergänzende Dokumente:
